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Abstract

P 062

Kontrastsehen unter standardisierten Bedingungen prüfen – aber wie?

Wilhelm Durst, T. Peters, B. Wilhelm

STZ Autonomes Nervensystem und Sicherheitsstudien, Tübingen

Hintergrund
Bei der Prüfung von Sehschärfe und Kontrastsehen mittels Sehzeichentafeln spielen die Beleuchtungs- und Kontrastverhältnisse eine entscheidende Rolle. So ist für die Prüfung der Sehschärfe nach EN ISO 8596 eine Umfeldhelligkeit (= Leuchtdichte zwischen den Optotypen) im Bereich von 80-320 cd/m² bei hohem Kontrast zu den Sehzeichen angegeben. Diese Grundhelligkeit sollte im Idealfall im gesamten Tafelbereich vorhanden sein, die zulässige Toleranz wird mit ± 25% angegeben. Bei der Beleuchtung von Auflichttafeln mit auf z.B. Karton gedruckten Sehzeichen ist die Gewährleistung der richtigen, gleichmäßigen Beleuchtungsverhältnisse durch Deckenbeleuchtung oder Halogenstrahler nicht möglich. Ziel der vorgestellten Beleuchtungseinrichtung ist die Herstellung standardisierter Untersuchungsbedingungen und einer möglichst homogenen Ausleuchtung über der Tafel im geforderten Leuchtdichtebereich.
Methode
Zur Vermeidung eines Leuchtdichtegradienten über der Tafel schließen sich punktuelle Lichtquellen und Deckenbeleuchtung aus. Im vorliegenden Fall wurden deshalb zwei Leuchtstoffröhren mit tageslichtähnlichem Spektrum und einer Länge der Tafel entsprechend am linken und rechten Rand der Tafel in ca. 40 cm Abstand vertikal angeordnet. Die Röhren wurden zur Erzielung eines möglichst diffusen Auflichts jeweils mit einer opaken Streuscheibe verkleidet und sind für den Probanden nicht sichtbar. Die Ansteuerung erfolgt mit einem dimmbaren HF-Vorschaltgerät. Dies gewährleistet Flimmerfreiheit sowie einen einstellbaren Helligkeitsbereich von ca. 7 – 700 cd/m².
Ergebnisse
Zur Darstellung der Homogenität der Ausleuchtung wurde die Leuchtdichte an 21 Messpunkten zwischen den Optotypen über der Tafelfläche erfasst. Die erzielte Schwankungsbreite lag bei ca. ± 8% um den Mittelwert von ca. 90 cd/m² (FDA-Empfehlung 85 cd/m²) und liegt damit deutlich unter der zulässigen Toleranzbreite.
Schlussfolgerungen
Zur standardisierten und reproduzierbaren Ausleuchtung von Auflicht-Kontrasttafeln bezüglich Helligkeit und Gleichmäßigkeit ist eine Kunstlicht-Beleuchtungseinrichtung unumgänglich. Es ist zu fordern, dass Studien, bei denen es auf die Erfassung der Kontrastschwelle und Vergleichbarkeit der Ergebnisse ankommt, nur mit einer solchen homogenen Ausleuchtung der Tafeln durchgeführt werden.

 
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