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Abstract
P 166
Akute Stauungspapille mit großer papillo-makulärer Blutung bei einem jungen Mann
Christoph Münzenberg1, Thomas Kalinski2, Gernot I. W.. Duncker1, Friedrich Paulsen3, Saadettin Sel1
1Klinik und Poliklinik für Augenheilkunde der Universität Halle/Wittenberg, 2Institut für Pathologie der Universität Magdeburg, 3Institut für Anatomie und Zellbiologie der Universität Halle/Wittenberg
Ziel
Beschreibung der klinischen Befunde und Diagnostik bei Papillenschwellung unklarer Genese.
Methode
Ophthalmologische Diagnostik mit Anamnese, Spaltlampenuntersuchung, Fundoskopie, OCT, Sonographie und MRT-Schädel sowie und neurochirurgische Befundung.
Ergebnisse
Vorstellung eines 25 Jahre alten sonst gesunden Mannes in unserer Klinik bei Verdacht auf akuten Zentralvenenverschluß am oculus ultimus (rechtes Auge). Anamnestisch gab der Patient an, dass er vor ca. 7 Tagen Kopfschmerzen hatte, begleitet mit einem „schwarzen Punkt“ vor dem rechten Auge. Ansonsten war der Patient beschwerdefrei. Visus R: +1,75s -0,5c 148° = 1,0; L: s.c.=0,1 Gläser bessern nicht (bekannt seit Kindheit). Tensio rechts und links normoton. Vordere Augenabschnitte beidseits reizfrei und altersentsprechend mit Strabismus convergens links. Fundoskopisch am rechten Auge war ein Papillenödem mit Streifenblutungen sowie einer großen flächigen Blutung im papillo-makulären Bündel zu erkennen. Links zeigte sich ebenfalls eine leichte Papillenschwellung ohne Blutungen. Aufgrund der beidseitigen Papillenschwellung und fehlender Entzündungsparameter im Serum wurde ein MRT-Schädel veranlasst. Im MRT-Schädel zeigte sich ein Hydrocephalus internus mit einer tumorösen Veränderung, ausgehend vom Boden des linken Seitenventrikels. Aufgrund dieses Befundes und damit der Gefahr einer akuten Hirnstammeinklemmung wurde der Patient umgehend auf eine neurochirugische Station verlegt und operativ versorgt. Histopathologisch handelte es sich um ein zentrales Neurozytom WHO Grad II, was auch durch das Tumorreferenzzentrum Düsseldorf bestätigt wurde.
Schlussfolgerungen
Auch bei einem symptomarmen und nicht unbedingt typischen klinischen Bild kann eine lebensbedrohliche Erkrankung vorliegen. |
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