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Abstract

DO.08.04

Histologischer Befund eines Aderhautmelanoms ein Jahr nach Protonenbestrahlung

Stefan Koinzer1, Heike Hasselbach1, Jan Hinrich Bräsen2, Ivo Leuschner2, Johann Roider1
1Klinik für Ophthalmologie, Campus Kiel, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Kiel; 2Pathologie, Campus Kiel, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Kiel

Hintergrund
Das maligne Melanom der Aderhaut gehört zu den häufigsten intraokularen Tumoren. Wenn die Tumoren nicht zu groß sind und keine extraokularen Strukturen infiltrieren, ist eine Radiatio die Therapie der Wahl, für zentrale Tumoren aufgrund der geringen Begleitschäden häufig die Protonenbestrahlung. Über die histologische Befundentwicklung nach Protonenradiatio im zeitlichen Verlauf ist bisher wenig bekannt. Wir berichten über den histologischen Befund ein Jahr nach Protonenbestrahlung eines malignen Aderhautmelanoms.
Methode
Aufgrund eines amelanotischen Aderhautmelanoms am oberen Gefäßbogen erfolgte eine Protonenradiatio am rechten Auge einer 52jährigen Patientin. Zum Zeitpunkt der Diagnosestellung war seit 6 Monaten ein neuroendokriner Tumor des Ileums bekannt, der in Lymphknoten und Leber metastasiert hatte. Daher wurde differentialdiagnostisch auch eine Aderhautmetastase dieses Tumors in Erwägung gezogen. Sonographisch zeigte der Aderhauttumor nach einem Jahr eine diskrete Größenzunahme, so daß aufgrund der unsicheren Tumorhistologie eine transretinale Biopsie durchgeführt wurde. Im weiteren Verlauf zeigte der Tumor über 6 Monate klinisch keine weitere Wachstumstendenz.
Ergebnisse
Die histologische Untersuchung des Biopsates zeigte fibröses Gewebe mit spindeligen Zellen, die teils fein granuläres Pigment aufwiesen. Diese Zellen waren für Melan A und HMB 45 positiv, aber negativ für Synaptophysin. In der KI-67-Färbung ließen sich einzelne Zellkerne markieren, so daß eine sehr niedrige Proliferationsrate von <1% vorlag. Eine eigentliche Regression im Sinne untergegangener Zellen oder vermehrter Apoptosekörperchen war nicht nachweisbar. Eine deutliche Sklerose war jedoch vorhanden.
Schlussfolgerungen
Bei dem Aderhauttumor handelte es sich um ein malignes Melanom. Eine Metastase des neuroendokrinen Tumors konnte ausgeschlossen werden. Das Melanom wies auch ein Jahr nach Protonenbestrahlung morphologisch noch vitale Zellen auf. Die Proliferationsaktivität war niedrig, was auch an unbehandelten malignen Melanomen nicht selten zu beobachten ist. Möglicherweise ist das Tumorgewebe durch die Bestrahlung in eine Art "Ruhephase" eingetreten. Die weitere klinische Nachsorge zeigte über derzeit 6 Monate keine Zeichen einer Tumorreaktivierung.

 
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